Pressemitteilungen
1. Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) wird zu modernem Immobiliendienstleister weiterentwickelt / Vereinfachung von Regeln und Beschleunigung von Verfahren / Stärkere Nachhaltigkeitsorientierung
1. Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) wird zu modernem Immobiliendienstleister weiterentwickelt / Vereinfachung von Regeln und Beschleunigung von Verfahren / Stärkere Nachhaltigkeitsorientierung
Die Staatsregierung wird die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) zu einem modernen Immobiliendienstleister mit enger Verzahnung zum staatlichen Hoch- und Wohnungsbau entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei weniger Bürokratie, mehr Serviceorientierung und schnellere Verfahren. Vorschriften für staatliche Liegenschaften sollen deutlich reduziert und vereinfacht werden.
Zu den Eckpunkten gehört etwa eine engere Zusammenarbeit der IMBY mit dem staatlichen Hochbau und den verschiedenen Ressorts der Staatsregierung. Die IMBY wird noch stärker Potenziale staatlicher Grundstücke identifizieren, etwa für Wohnungsbau, Verwaltung oder Verkauf. Den Grundstücksbestand des Freistaates wird sie durch bessere Funktionalität und Schnittstellen der bestehenden Datenbanken sowie durch die neuen Fachbereiche Portfoliomanagement und Grundstücksentwicklung aktiver managen. Zudem sollen bei der Entscheidung für Behördenunterbringungen etwa die Bereiche Nachhaltigkeit, Vermeidung von Leerstand, Flächenversiegelung und Wiederbelebung von Industriebrachen stärker berücksichtigt werden.
2. Strafrechtlicher Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes / Bayerische Staatsregierung beschließt Bundesratsinitiative für einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch
Immer mehr Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – werden Opfer von Deepfakes, täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Diese werden beispielsweise zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Mehr als 90 Prozent missbräuchlicher Deepfakes im Internet betreffen nach Schätzungen die Bereiche Pornografie und Nacktheit – die Opfer sind ganz überwiegend Frauen. Mit Generativer Künstlicher Intelligenz sind Deepfakes immer leichter zu erstellen und die zugrunde liegende Technologie für jedermann günstig verfügbar. Die Staatsregierung will die Menschen auch in der digitalen Welt bestmöglich schützen. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesratsinitiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes auf den Weg gebracht.
Bislang gibt es zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen. Diese erfassen jedoch nur Teilaspekte und werden dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht. Bayern schlägt deshalb eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden soll. Der neue Paragraf sieht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Deepfakes, die „in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ verbreitet werden, namentlich im Auftrag der Kunst, der Forschung oder der Berichterstattung, werden ausdrücklich ausgenommen.
Deepfakes entwickeln sich zugleich zu einer Gefahr für die Demokratie, wie Medienberichte über manipulierte Statements von Politikern oder Anrufe in Wahlkämpfen belegen. Der neue Paragraf erfasst auch diese Fälle. Bayern hat bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen, wenn sie die öffentliche Meinung oder den politischen Diskurs manipulieren.
Die Bundesregierung ist bislang nicht tätig geworden. Bayern setzt sich deshalb erneut und mit einem konkreten Regelungsvorschlag dafür ein, das Strafrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und die bestehenden Schutzlücken zu schließen.
-
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Mai 2024( PDF 91.70 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.