Pressemitteilungen
1. Bayern steht fest an der Seite der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler / Bericht der Beauftragten für Aussiedler und Vertriebene / Bayerische Bunderatsinitiative „Vertriebene und Aussiedler als Brückenbauer ins östliche Europa stärken“
1. Bayern steht fest an der Seite der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler / Bericht der Beauftragten für Aussiedler und Vertriebene / Bayerische Bunderatsinitiative „Vertriebene und Aussiedler als Brückenbauer ins östliche Europa stärken“
Die Bayerische Staatsregierung ist seit langem ein verlässlicher Partner und entschiedener Vertreter der berechtigten Interessen aller Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler. Der Freistaat steht weiter fest an ihrer Seite, während die Ampel die hohe Bedeutung der Kulturarbeit unterschätzt. Ziel ist es, ihre Kultur, ihr Schicksal und ihre Geschichte im In- und Ausland lebendig im Bewusstsein zu halten.
Die Bayerische Staatsregierung versteht die Vertriebenenpolitik sowie die Kulturförderung gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) nicht nur als gesetzliche Pflichtaufgabe, sondern als moralische Verpflichtung sowie als Chance, Brücken für ein friedliches, geeintes Europa zu bauen und zu erhalten. Dies verfolgt die Staatsregierung bereits seit langem mit großem Engagement. Bayern hat die Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe. Die Sudetendeutschen sind der Vierte Stamm Bayerns. Die enge Partnerschaft zeigt sich an den vielen langfristig angelegten Projekten, wie dem Sudetendeutschen Museum in München als einem Leuchtturmprojekt bayerischer Kulturpolitik. Eine besondere Verantwortung besteht auch gegenüber den Ostpreußen, da Bayern die Patenschaft über die Landsmannschaft der Ostpreußen übernommen hat. Kein anderes Bundesland ist ein derart dauerhafter Partner der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler.
Im Rahmen der Kulturförderung des Bundes gemäß § 96 BVFG wurden durch den Bund nun Unsicherheiten und Irritationen bei den deutschen Heimatvertriebenen hervorgerufen. Die Umbenennung des „Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“ (BKGE) in „Bundesinstitut für Kultur und Geschichte im östlichen Europa“ (BKGE) im Rahmen eines Erlasses vom 28. August 2023 wird der herausragenden Rolle der deutschen Vertriebenen, Aussiedler, Spätaussiedler und Heimatverbliebenen bei der Versöhnung mit den Völkern Ostmittel- und Südosteuropas nicht gerecht. Mit einer bayerischen Bundesratsinitiative „Vertriebene und Aussiedler als Brückenbauer ins östliche Europa stärken“ soll gegenüber dem Bund die Bedeutung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler, Spätaussiedler und Heimatverbliebenen hervorgehoben werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, den genannten Erlass zu überprüfen, sowie sicherzustellen, dass auch künftig die Förderung von Kultur und Geschichte der Heimatvertriebenen, Aussiedler, Spätaussiedler und Heimatverbliebenen den Schwerpunkt der Förderungen des BKGE bildet. Außerdem wird der Bund zu einer ausreichenden und verlässlichen Förderung im Bereich des Bundesvertriebenengesetzes aufgefordert.
2. Bayern stärkt die Kinder- und Jugendmedizin / Landarztquote für Medizinstudium soll um den Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erweitert werden
Bayern will die Kinder- und Jugendmedizin insbesondere in ländlichen Regionen weiter stärken. Der Ministerrat beauftragte am Dienstag das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes vorzulegen. Perspektivisch soll man in Bayern künftig auch dann ohne Einser-Abitur Medizin studieren können, wenn man sich zur Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin verpflichtet. Bislang war dies im Rahmen der Landarztquote nur bei einer Verpflichtung zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Innere Medizin möglich.
Bayern hat als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2020 die Landarztquote eingeführt. Damit bekommen junge Menschen, die als Hausärztin oder Hausarzt arbeiten wollen, eine zusätzliche Chance für einen der begehrten Medizinstudienplätze. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte, nach dem Studium und einer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten – und zwar in einer Region, die hausärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.
Diese Regelung soll künftig auch für die Kinder- und Jugendmedizin gelten. Hintergrund ist, dass sich auch in diesem Bereich ein Nachwuchsmangel abzeichnet. Das StMGP hat bereits mit der Landarztprämie und dem Stipendienprogramm wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Ansiedlung auch von Kinder- und Jugendärzten zu fördern.
Die Landarztquote ist sehr erfolgreich – bis zum Wintersemester 2023/2024 haben insgesamt 447 Studierende in diesem Rahmen ihr Studium aufgenommen. Derzeit stehen 5,8 % der Vorabquote für Medizinstudienplätze für die Landarztquote zur Verfügung sowie zusätzlich 1 % für die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Aufnahme von Kinder- und Jugendärzten soll innerhalb der bestehenden Vorabquote von 5,8 % erfolgen, d.h. die Quote würde sich zukünftig auf Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin und für Kinder- und Jugendmedizin aufteilen.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9. April 2024( PDF 132.09 Kb)
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