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Pressemitteilung
22.10.2025
Nr. 205
Bayerns vor genau einem Jahr beschlossener 7-Punkte-Plan hat bereits zahlreiche Krankenhäuser beim Strukturwandel unterstützt. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Mittwoch in München hingewiesen. Sie forderte Bundesfinanzminister Klingbeil zugleich erneut dazu auf, versicherungsfremde Leistungen hinreichend aus Steuermitteln zu finanzieren und die vom Bundeskabinett geplante Belastung der Krankenhäuser zu stoppen.
Gerlach betonte: „Die Krankenhauslandschaft befindet sich seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Auch der sich verschärfende Personalmangel hat zur Folge, dass die Krankenhäuser bestehende Versorgungsstrukturen überprüfen müssen. Zudem haben nicht ausreichend refinanzierte Betriebskostensteigerungen zu einer finanziellen Schieflage zahlreicher Krankenhäuser geführt.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Der hierdurch entstandene Anpassungsdruck wird durch die Krankenhausreform und die von der Bundesregierung angekündigten Sparpläne bei den Krankenhäusern zur Stabilisierung der GKV-Finanzen noch verstärkt. Bayern wird sich deshalb für Korrekturen im parlamentarischen Verfahren einsetzen.“
Gerlach erläuterte: „Bayern ist ein starker Partner seiner Kliniken. Deshalb haben wir bereits am 22. Oktober vergangenen Jahres den 7-Punkte-Plan zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser bei anstehenden Umstrukturierungen beschlossen. Dabei kommen wir sehr gut voran. Vier Punkte sind bereits vollständig umgesetzt. Das betrifft beispielsweise das Gutachten zur Patientenprognose und die für unsere Kliniken umfassend geschaffene Datengrundlage. Das sind sehr wichtige Schritte für die Überlegungen und Umstrukturierungsmaßnahmen der Krankenhäuser. Dabei helfen auch unsere Leitplanken, die wir den Klinikträgern zur Verfügung gestellt haben, sowie die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Fördergeldern.“
Gerlach ergänzte: „Bei den anderen drei Punkten handelt es sich um fortlaufende Unterstützungsangebote. Das betrifft die regionalen Dialoge, die politische Unterstützung der Entscheidungsträger vor Ort und die von uns finanzierten Strukturgutachten. Es ist sehr erfreulich, dass die Kliniken diese Angebote sehr gut annehmen. So sind bei uns bereits 30 Anträge für solche Gutachten gestellt worden, die rund 120 Krankenhäuser betreffen. Das zeigt: Unsere Angebote werden angenommen und sind hilfreich. Wir lassen unsere Kliniken in Bayern nicht allein – das ist für uns selbstverständlich.“
Zum Umsetzungsstand der einzelnen Punkte:
1. Bayernweite Datengrundlage:
Umgesetzt: Der Freistaat hat auf Basis von Selbstauskünften der Kliniken für die Verantwortlichen vor Ort eine tragfähige und einheitliche Datengrundlage für deren Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft geschaffen. Diese Datengrundlage sorgte bereits in einer frühen Phase der Krankenhausreform für Klarheit über das in der Region künftig zu erwartende medizinische Leistungsangebot samt Notfallversorgung.
2. Prognose der künftigen Patientenzahlen
Umgesetzt: Bayern hat ein bayernweites externes Gutachten zur Darstellung des aktuellen Versorgungsbedarfs und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Hierbei werden die Bevölkerungsentwicklung je nach Region und die weiter steigende Ambulantisierung der medizinischen Leistungen berücksichtigt. Damit wurde eine einheitliche Basis für die Zukunftsüberlegungen der Krankenhausträger und ihre Vorgehensweise vor Ort geschaffen. Darüber hinaus hat Bayern den Krankenhausträgern ein umfassendes digitales Tool zur Verfügung gestellt, mit dem krankenhausindividuell und regionenspezifisch Modellierungen durchgeführt werden können.
3. Leitplanken für Leistungsangebote
Umgesetzt: Den Krankenhausträgern wurden bereits im vergangenen Jahr Leitplanken für die künftig vorzuhaltenden Leistungsangebote in besonders wichtigen medizinischen Bereichen (beispielsweise Notfallversorgung, Geburtshilfe und pädiatrische Angebote) an die Hand gegeben. Die Matrix bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die Krankenhausträger bei der Frage der Erforderlichkeit von Krankenhausleistungen in den Regionen.
4. Förderung regionaler Strukturgutachten
Fortlaufend: Um die Krankenhausträger bei der Versorgung im ländlichen Raum zu unterstützen, finanziert das bayerische Gesundheitsministerium nach Maßgabe der einschlägigen Förderrichtlinie den Krankenhausträgern Gutachten zur regional passenden Ausrichtung ihrer Versorgungsstrukturen. Seit Oktober 2024 wurden 30 Anträge gestellt, die rund 120 Krankenhäuser betreffen. Vielfach sind Anpassungsvorschläge und Konzepte aus den Gutachten bereits umgesetzt oder werden in den verantwortlichen Gremien auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
5. Regionale Dialoge
Fortlaufend: Bayerns Gesundheitsministerium geht aktiv auf Träger und kommunale Entscheidungsgremien zu und fordert diese zur Ausarbeitung und Umsetzung erforderlicher Strukturanpassungen auf, soweit die vor Ort verantwortlichen Krankenhausträger nicht bereits Überlegungen zur Anpassung ihrer Klinikstrukturen anstellen. Regionale Dialoge unter der Leitung der Ministerin gab es bisher in den Regionen Würzburg, Augsburg, Starnberg, Deggendorf und Straubing. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl an Gesprächen auch unter Beteiligung des bayerischen Gesundheitsministeriums geführt, so etwa in der Region Lindau, der Region 10 (Kreisfreie Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm), in der Region Nürnberg und Nürnberger Land, der Nordoberpfalz sowie im Landkreis Dillingen.
6. Politische Rückendeckung für Entscheider
Fortlaufend: Bayern unterstützt die Entscheidungsträger vor Ort bei der Umsetzung von tiefgreifenden Krankenhaus-Umstrukturierungen noch stärker politisch. So bestätigt die Staatsregierung auf Vorschlag der jeweiligen Kommune oder des Bayerischen Gesundheitsministeriums die Ergebnisse von Umstrukturierungsüberlegungen, die mit erheblichen Veränderungen der Versorgungsangebote einhergehen, im Kabinett bestätigen. Bisher wurde ein Umstrukturierungsvorhaben im Kabinett behandelt und die geplante Vorgehensweise des Krankenhausträgers bestätigt.
7. Möglicher Verzicht auf Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderung
Umgesetzt: Bereits im Frühjahr hat der Freistaat die gesetzlichen Möglichkeiten erweitert, um die Krankenhausträger größtmöglich von der Rückzahlung noch nicht abgeschriebener Fördermittel zu entlasten, wenn die geförderte Krankenhausimmobilie im Zuge der Umstrukturierung anderweitig genutzt werden soll – etwa im gesundheitlichen bzw. pflegerischen Bereich.
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