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Der Bayerische Entschließungsantrag vom 22. Oktober 2024 zu den Starkregen- und Hochwasserereignissen aus dem Mai/Juni 2024 wurde im Rahmen einer 5-Länder-Arbeitsgruppe fortentwickelt und fand in dieser Form in der heutigen (30.01.) Sitzung des Finanzausschuss des Bundesrates eine Mehrheit. Als nächstes wird sich das Bundesratsplenum am 14. Februar 2025 mit dem Antrag befassen.
Nach vorläufiger Schätzung belaufen sich die durch das Hochwasser verursachten Schäden in Bayern und Baden-Württemberg auf insgesamt über 4,1 Milliarden Euro, wovon laut Angaben der Versicherungswirtschaft nur etwa 2 Milliarden Euro versichert waren. Fast 1,8 Milliarden Euro der nicht versicherten Schäden entfallen auf Bayern.
Bayern hatte bereits zuvor durch mehrere Schreiben an den Bund die Umsetzung der Zusage des Bundeskanzlers nach finanzieller Solidarität gefordert.
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