Bundesratssitzungen
In der letzten Sitzung des Jahres 2024 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu. Dazu Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann: „Das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden schützen: Im Einklang mit den demokratischen Fraktionen im Bundestag haben die Länder heute im Bundesrat eine Grundgesetzänderung beschlossen. Wir verankern die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Gerichts im Grundgesetz und sorgen vor, dass die Wahl von Verfassungsrichtern nicht durch Verfassungsfeinde blockiert werden kann.“
Zudem stimmte die Länderkammer der Sicherung der Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025 zu. Das Gesetz setzt eine Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz um. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter begrüßte, dass unverbrauchte Restmittel nun ins nächste Jahr verschoben werden.
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Steuerfortentwicklungsgesetz. Staatsminister Dr. Florian Herrmann erklärte dazu: Mit den Stimmen Bayerns hat der Bundesrat heute Entlastungen für die Bürger und Familien beschlossen. Wir bauen die „kalte Progression“ bei der Einkommensteuer ab und erhöhen den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Aus bayerischer Sicht ist aber klar: Wenn wir unser Land wieder nach vorne bringen wollen, kann das nur ein erster Anfang sein. Es braucht kraftvolle weitere Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft.
Zur Unterstützung der Filmwirtschaft billigte der Bundesrat – ebenfalls mit bayerischer Stimme – das Filmförderungsgesetz.
Erfolgreich war eine Initiative der Staatsregierung im Bereich der Migrationspolitik: Auf bayerischen Antrag fordert der Bundesrat nun den Bund auf, dass zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart. Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor.
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