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Am Mittwochabend eröffnete Bayerns Europaminister Eric Beißwenger zusammen mit der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Bayerischen Vertretung in Brüssel den „Summit of Power Regions of Europe – For a Modern Cohesion Policy 2028+“. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative von Niederösterreich und Bayern. 74 europäische Regionen haben ihre Kräfte gebündelt, um ihre Forderungen für die Zukunft der europäischen Regionalförderung – im EU-Deutsch Kohäsionspolitik – in die anstehende Debatte einzubringen. Die vertretenen Regionen repräsentieren mit 190 Millionen Einwohnern 42 Prozent der EU-Bevölkerung und über 50 Prozent der Wirtschaftskraft der EU. Der Gipfel soll ein klares Signal gegen die Zentralisierung der Kohäsionsfonds und für eine Unterstützung auch der wirtschaftlich prosperierenden Regionen senden. Beißwenger: „Wir stärken die schwachen Regionen nicht dadurch, dass wir die starken schwächen. Die EU muss auch die Regionen unterstützen, die innovativ und wirtschaftsstark sind, um den Wohlstand, die Einheit und Freiheit der EU in der aktuellen geopolitischen Lage zu sichern.“ Die Stärke der EU sei die Vielfalt seiner Regionen. Und diese träten gemeinsam für den europäischen Zusammenhalt, für Frieden, Freiheit und Wohlstand in der EU ein, so Mikl-Leitner.
Die Regionen fordern die Europäische Kommission auf, sie eng in die Debatte und in alle künftigen Schritte der Vorbereitung einer neuen, starken und passgenauen Kohäsionspolitik für 2028 und die Zeit danach einzubeziehen. „Sie sind der Motor, der Europa in die Zukunft führt!“, so der bayerische Europaminister in seiner Begrüßung. Die Entscheidung darüber, wie Fördermittel verwendet werden, müsse bei den Regionen selbst verbleiben. Niemand kenne die Bedürfnisse der Regionen besser als die Regionen selbst, so Beißwenger.
Zum Beispiel stehen im EU-Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) für die Förderperiode 2021–2027 EU-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro für Investitionen in Bayern zur Verfügung. Sie stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel werden für die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und den Klima- und Umweltschutz eingesetzt. Der Freistaat konzentriert einen Teil der Mittel im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) und gewährleistet so auch die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und fördert damit die Chancengerechtigkeit in allen bayerischen Regionen. „Daran sehen wir, durch die Regionalförderung, die Kohäsionspolitik wird die EU in allen Regionen positiv sichtbar“, betont Beißwenger.
Vasco Alves Cordeiro, der portugiesische Präsident des europäischen Ausschusses der Regionen betonte: „Wir müssen jede und jeden für eine bessere Kohäsionspolitik mobilisieren. Alle Regionen müssen profitieren, aber zu unterschiedlichen Konditionen, um die unterschiedlichen regionalen Herausforderungen angehen zu können.“
Für die EU-Kommission nahm die Generaldirektorin der DG REGIO, Themis Christophidou aus Zypern, den Forderungskatalog der „Power Regions“ entgegen.
Das – auch mediale – Interesse an der Veranstaltung war riesig. 40 der 74 Power Regions waren im mit 200 Personen vollbesetzen Veranstaltungssaal vertreten. Darüber hinaus hatten sich noch 20 weitere Regionen angemeldet. Aus Deutschland war auch noch Nordrhein-Westfalen vertreten. Staatssekretär für Europaangelegenheiten Dr. Mark Speich betonte, dass NRW bei der Thematik mit Bayern absolut auf einer Linie sei.
Am Nachmittag hatte Beißwenger an der Plenarversammlung des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) im EU-Parlament aus Anlass des 30-jährigen Bestehens dieses Gremiums teilgenommen. Der bayerische Europaminister forderte dort in seiner kurzen Ansprache eine weitere Stärkung dieses Gremiums: „Der Ausschuß geht auf die von Bayern im Jahr 1989 initiierte Konferenzreihe „Europa der Regionen“ zurück und ist für uns die sichtbare Anerkennung der Interessen der Regionen in Europa. Der AdR hat in dieser Hinsicht einiges erreicht. Für den nächsten Schritt sollte er aber im Gefüge der Institutionen gestärkt werden. An erster Stelle steht hier für Bayern eine Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen, wenn sie bei Gesetzgebungsakten, die die Anhörung des AdR erfordern, abweichen wollen. Dies sollte in einer interinstitutionellen Vereinbarung festgehalten werden.“
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