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Gesundheit, Pflege und Prävention

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen.

Im Bereich der Pflege stellt der demografische Wandel aktuell die prägende Herausforderung dar. Die Anzahl Pflegebedürftiger wächst stetig. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich rund 635.000 Menschen pflegebedürftig sein. Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Menschen mit Demenz bis dahin auf 300.000 Betroffene steigen wird. Ziel der bayerischen Pflegepolitik ist es, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange eine Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und für den Bedarfsfall heimatnahe pflegerische Angebote sicher zu stellen.

dies ist ein externer Link Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Prävention

Gesundheitsförderung und Prävention sind Kernelemente bayerischer Gesundheitspolitik. Mit der Weiterentwicklung des bayerischen Präventionsplans zum Masterplan Prävention und dem Bündnis für Prävention, in dem rund 170 Partner aus allen Bereichen der Gesellschaft sowie die bayerischen Staatsministerien vertreten sind und das immer weiter wächst, wollen wir die bestmögliche Gesundheit für alle Menschen im Freistaat erreichen.

Prävention ist heute wichtiger denn je: Veränderte Lebens- und Arbeitsverhältnisse und daraus resultierende Zivilisationskrankheiten, globale Krisen, der demografische Wandel und der Fachkräftemangel in Versorgung und Pflege stellen uns vor große Herausforderungen. Prävention ist der Schlüssel, um dem Anstieg der gesundheitlichen Gefahren zu begegnen.

Dabei ist Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir können nur gemeinsam mit unseren Partnern das Ziel erreichen, die Menschen in ihren Möglichkeiten zu unterstützen, ein langes und gesundes Leben zu führen.

 

Einen gesunden Lebensstil unterstützen und gesunde Lebensbedingungen gestalten 

Im Masterplan Prävention des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention legen wir für Bayern den Weg dorthin fest. Er stellt die Weichen für mehr Vorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbewusstsein. In jeder Lebensphase wollen wir gemeinsam mit vielen Partnern im Freistaat einen gesunden Lebensstil unterstützen und gesunde Lebensbedingungen gestalten. Dafür haben wir im Masterplan Prävention über 250 ganz konkrete Maßnahmen verankert.

 

10 + 10 Ziele für mehr Gesundheit – im Masterplan Prävention

Im Masterplan wurden 10+10 Ziele festgelegt: zehn strukturelle Ziele für Gesundheitsförderung und Prävention und zehn konkrete gesundheitliche Ziele für die Menschen im Freistaat. Im Fokus stehen neben den häufigsten körperlichen und psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen, Prävention im Infektionsschutz sowie klimaassoziierte Erkrankungen. Auch die Stärkung der Gesundheitskompetenz spielt als Querschnittthema eine wichtige Rolle.

Die Ausarbeitung des Masterplans erfolgte in einem partizipativen Prozess mit den Ressorts der Staatsregierung, Partnern im Bündnis für Prävention und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. 

 

Gesundheit gemeinsam fördern

Der partizipative Erarbeitungsprozess war dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein besonderes Anliegen – und ebenso ist es die gemeinsame Umsetzung. Die Stärkung der Prävention kann nur gelingen, wenn jeder in seinem Bereich dazu beiträgt. Dazu gehört auch der Grundgedanke „Health in all Policies“, also Gesundheit in allen Politikbereichen mitzudenken.

Wichtig: Wir starten in Bayern nicht bei Null. Im Gegenteil: Wir haben bereits ein hervorragendes Netzwerk für die Prävention – gute Strukturen mit engagierten und kompetenten Menschen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter mit den Gesundheitsregionenplus, LGL) und im Bündnis für Prävention. Wir müssen hier in erster Linie noch stärker zusammenführen, bündeln und weiterentwickeln.

Das gilt gerade auch mit Blick auf unsere alternde Gesellschaft: Länger leben und gesund alt werden ist gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen steigenden Betreuungsbedarfe ein bedeutendes Thema. Dieses Thema haben wir schon länger im Blick: Bereits 2017/18 hatten wir dem gesunden Älterwerden einen ganzen Jahresschwerpunkt gewidmet, der den Fokus auf die zentralen Faktoren ausreichend Bewegung, gesunde Ernährung, geistiges Aktivbleiben und soziales Eingebundensein konzentrierte. Auch im Masterplan spielt eine möglichst lange Lebenszeit in Gesundheit und die Prävention von Pflegebedarf eine wichtige Rolle.

Um den Einzelnen und die Gesellschaft vor den Auswirkungen von Suchterkrankungen zu schützen, setzen wir zudem auf wirksame Vorbeugung, flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige sowie konsequente Rechtsanwendung.

Zentrales Anliegen sind insbesondere auch der Schutz der psychischen Gesundheit und die Prävention von psychischen Erkrankungen.

Auch Impfungen sind ein zentraler Bestandteil der bayerischen Präventionsstrategie. Sie gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maß­nah­men, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Sie schützen nicht nur jeden Einzelnen vor schweren Infektionskrankheiten, sondern verhindern auch die Ausbreitung von Krankheiten in der Gesellschaft. Durch flächendeckende Impfangebote und gezielte Aufklärungskampagnen wird in Bayern ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Gesundheitsförderung geleistet.

Gesundheit

Bayern: Gute medizinische Versorgung in allen Regionen

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen. Über 31.000 ambulant tätige Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten versorgen die Patienten in Bayern. Zur Erhaltung und Verbesserung der guten ambulanten Strukturen haben wir bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm aufgesetzt. In den Jahren 2012 bis 2026 wurden für das Förderprogramm über 100 Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem haben schon knapp 750 junge Frauen und Männer über die Landarztquote ein Medizinstudium aufgenommen und werden ab etwa 2031 in drohend unterversorgten oder unterversorgten Regionen hausärztlich tätig sein.

Unsere Kliniken unterstützen wir dabei, mit dem medizinisch-technischen Fortschritt mitgehen zu können. Angesicht des unvermindert hohen Investitionsbedarfs der Kliniken (z.B. Baupreissteigerungen, zunehmende technische Anforderungen, Digitalisierung) hat die Staatsregierung unverzüglich reagiert. Im Koalitionsvertrag ist die bedarfsgerechte Aufstockung des Krankenhausförderetats auf eine Milliarde Euro der laufenden Legislaturperiode festgelegt. Als erster Schritt zur Umsetzung wurde – einvernehmlich mit den kommunalen Finanzpartnern – der Etat für die Krankenhausfinanzierung für die Jahre 2024 und 2025 von 643 Millionen Euro auf jeweils 800 Millionen Euro jährlich angehoben und damit erheblicher Spielraum für zusätzliche Investitionen geschaffen. Darüber hinaus hat der Bayerische Landtag die Mittel für die Krankenhausinvestitionsförderung im Jahr 2026 von 800 Millionen Euro auf 900 Millionen Euro aufgestockt. Davon stammen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Mit dieser Erhöhung wird gewährleistet, dass auch in Zukunft die notwendigen Investitionen der Kliniken zeit- und bedarfsgerecht finanziert werden können.

Flankierend zur „regulären“ Krankenhausförderung haben wir darüber hinaus ein Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2028 aufgelegt. Mit den Mitteln sollen die von den sich abzeichnenden Strukturänderungen in der Krankenhauslandschaft besonders betroffenen kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum dabei unterstützt werden, erforderliche Anpassungsschritte zu definieren und moderne Behandlungsangebote und Versorgungskonzepte zu etablieren. Im Jahr 2025 wurde insbesondere die Förderung von Gutachten auch für größere Kliniken und Kliniken in Verdichtungsräumen eröffnet, die in herausgehobener Weise einen maßgeblichen Beitrag zur notwendigen Versorgung des ländlichen Raums leisten. Aktuell soll die Förderrichtlinie mit dem Ziel angepasst werden, die vom Transformationsfonds des Bundes eröffneten Fördertatbestände, die von der regulären Krankenhausförderung nicht erfasst sind, in die Richtlinie aufzunehmen und damit die erforderliche Kofinanzierung sicherzustellen. Wesentliche Eckpunkte hierfür hat der Ministerrat bereits freigegeben.

Mit dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe investieren wir jährlich 28 Millionen Euro, um die Geburtshilfe dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Davon können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit 2018 bis zu 5 Millionen Euro zur Stärkung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung erhalten. 23 Millionen Euro stehen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung, die Betriebsdefizite von Geburtshilfeabteilungen an Krankenhäusern ausgleichen.
Freiberuflich tätige Hebammen werden bei Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern seit Herbst 2018 mit einem jährlichen Bonus in Höhe von bis zu 1.000 Euro unterstützt. Seit Herbst 2019 erhalten Sie eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von bis zu 5.000 Euro, wenn sie sich in Bayern mit eigener Praxis niederlassen. Für den Doppelhaushalt 2026/27 stehen hierfür 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus zielt der Freistaat Bayern darauf ab, die digitale Transformation auch im Gesundheitswesen voranzutreiben, indem es digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und die TI-Infrastruktur in den Versorgungsalltag integriert. Aktuell wird dies mit Hilfe des „Projekts Health Care BY Your Side“(HCBYS) für die Telematikinfrastruktur-Modellregion Franken (TIMO-Franken) umgesetzt. Damit soll eine effizientere, praktikablere und sichere Gesundheitsversorgung, in der sich sowohl Patientinnen und Patienten als auch Leistungserbringer mit digitalen Lösungen vertraut machen, geschaffen werden. HCBYS fördert die Akzeptanz und Nutzung digitaler Gesundheitsangebote durch Aufklärung, Fortbildung und praxisnahe Kommunikation, um die Versorgungsqualität zu verbessern.

Hauptaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) – ist dafür zu sorgen, dass wir gar nicht erst erkranken. Welch hohe Bedeutung etwa der Infektionsschutz und die Infektionshygiene haben, ist während der Corona-Pandemie nur allzu deutlich geworden – nicht nur für die Unterbrechung von Infektionsketten, sondern auch mit Blick auf Impfungen als einer der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Die bayerische Impfstrategie stärkt den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Im gemeinsamen bayerischen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen setzt sich der ÖGD zusammen mit vielen anderen Akteuren dafür ein, die Wirksamkeit unentbehrlicher Medikamente zur Behandlung von Infektionen zu erhalten. Aber auch in Fragen der Trinkwasserqualität, der Überwachung von Badegewässern, der infektionshygienischen Überwachung insbesondere von Krankenhäusern, sonstigen medizinischen Einrichtungen sowie von Gemeinschaftseinrichtungen, und in vielen anderen Feldern ist der ÖGD die zentrale Stelle und unverzichtbar für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Ein besonderer Stellenwert kommt der Digitalisierung der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens zu. So treiben wir die Digitalisierung des ÖGD in Bayern voran, um bestmöglich auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Eine sehr wichtige Aufgabe des ÖGD ist außerdem die Schuleingangsuntersuchung. Bei dieser Untersuchung werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen bei Kindern vor der Einschulung erkannt, sodass frühzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Um den ÖGD, als dritte Säule und unverzichtbaren Teil des Gesundheitssystems, langfristig zu stärken und einem drohenden Ärztemangel in der Gesundheitsverwaltung entgegenzuwirken haben wir im Jahr 2021 die „Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote)“ eingeführt. Diese Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung junger Nachwuchsmediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Über die ÖGD-Quote können bis zu 1,8 Prozent der Studienplätze an bayerischen Universitäten an Interessierte eines Studiums der Humanmedizin vergeben werden. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung im Fachgebiet öffentliches Gesundheitswesen über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufzunehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums und Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt der Rechtsmedizin zu durchlaufen um anschließend entsprechend im gerichtsärztlichen Dienst tätig zu werden.

Zentrales Anliegen ist insbesondere auch die Förderung der psychischen Gesundheit.

Pflege

Bayern: Pflege stärken. Heimatnah.

Damit für die Menschen in Bayern zukunftsfähige und bedarfsgerechte pflegerische Versorgungsstrukturen zur Verfügung stehen, hat die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunen und Pflegekassen die Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern.“ entwickelt. Es werden alle Maßnahmen gebündelt, koordiniert und ständig weiterentwickelt.

Wir investieren kräftig in zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige und wollen optimale Wohn- und Pflegestrukturen schaffen. Hierbei sind uns qualitätssichernde anerkannte fachliche Erkenntnisse wichtig sowie die Wahrung und Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. Wir unterstützen mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) alternative Wohn- und Betreuungsformen finanziell, wie beispielsweise den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften (abWGs) sowie die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen. Und wir fördern innovative und modellhafte Projekte, welche Lebensqualität und Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern. Mit einem weiteren Förderprogramm ermuntern wir Betreiber, neue Plätze für die Kurzzeitpflege zu schaffen. Im Rahmen der Förderrichtlinie PflegesoNah wurden in den Jahren 2020 bis 2024 mit einem Umfang von beinahe 350 Millionen Euro die Schaffung und Modernisierung von fast 7.400 Pflegeplätzen in der Tages-, Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Begegnungsstätten sowie in Dauerpflegeeinrichtungen gefördert. Bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode sollen weitere 8.000 Pflegeplätze gefördert werden.

Die Kommunen sollen ihre Sozialräume so entwickeln, dass Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Umfeld zu Hause leben können. Hierfür sind im Rahmen des Förderprogramms GutePflegeFöR rund 25 Millionen Euro veranschlagt. Dadurch sollen Kommunen beim Auf- und Ausbau von Konzepten, die die häusliche Pflege stärken, unterstützt werden, wie etwa GutePflege-Lotsen oder Pflegekrisendienste. Dabei erhalten Kommunen maximale Freiheiten, wie diese Konzepte vor Ort umgesetzt und damit regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. 

Mit der einzigartigen Investition von rund 31 Millionen Euro bis 2028 treibt Bayern die Digitalisierung der Pflege durch KI und Robotik aktiv voran – gemeinsam mit Akteuren aus Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft – und mit dem Menschen im Mittelpunkt. Im Rahmen der HighCare Agenda (HCA) werden u.a. Forschung zu und Entwicklung von Pflegeassistenzsystemen und Robotik-Innovationen mit Förderwettbewerben angestoßen und im Rahmen von breiten Informationskampagnen zielgruppengenau vermittelt. So werden bspw. mobile Pflege-Labs aufgebaut, um Technik niedrigschwellig und praxisnah zugänglich zu machen. Um die pflegerische Versorgung gerade auch für An- und Zugehörige zu verbessern bündeln wir unsere Kräfte und bauen bestehende Netzwerke aus: Wir clustern Wissenschaft, Pflegepraxis und die Gesundheits- und Pflegewirtschaft mit dem „Kompetenzcluster innovative Pflege“ (KiPf) in Bad Kissingen und koordinieren Forschungsergebnisse über pflegebezogene Technologien für die Überführung in die Pflegepraxis durch die „Bayerische Forschungsinitiative Pflegetechnik“ (FiPtec) beim Bayerischen Zentrum Pflege Digital in Schwaben.

Mit dem 100-Prozent-WLAN-Programm stellen wir im Rahmen der High-Care-Agenda als einziges Bundesland ergänzend zur Förderung der Pflegeversicherung zusätzlich 15 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung, um für die Pflegeeinrichtungen Digitalisierung finanzierbar zu machen. Damit schafft der Freistaat Bayern die Voraussetzung für die Initiierung und Beschleunigung der Digitalisierung in den stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege. Vorrangiges Ziel ist es dabei, diejenigen Einrichtungen zu unterstützen, die bisher weder die finanziellen Ressourcen noch die persönliche Expertise für eine digitale Transformation aufbringen konnten, denn diese Einrichtungen benötigen Unterstützung.

Unabhängig davon unterstützen wir mit dem Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern am Landesamt für Pflege die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen bei der gesetzlich verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur ermöglicht beispielsweise Pflegeeinrichtungen und Hausärzten eine sichere, schnelle und nachvollziehbare digitale Kommunikation, etwa durch den elektronischen Versand von Arztbriefen, Medikationsplänen oder Abrechnungen.

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Förderrichtlinie Fortbildung Pflege – FoPfFöR)“ unterstützen wir seit 1. Januar 2026 Pflegeeinrichtungen bei der Fortbildung von Führungskräften und der Stärkung der Mitarbeitergesundheit finanziell. Die Förderung zielt darauf ab, einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege zu leisten.

Zudem wird mit etwa 1,7 Millionen Euro jährlich der Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unterstützt. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige beim Verbleib daheim zu unterstützen. Derzeit gibt es bayernweit rund 3.650 anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, von denen rund 660 Angebote gefördert werden. Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören u. a. Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise, qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten, Alltags- und Pflegebegleitung sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Seit 1. Januar 2021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten auch durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen möglich. Seitdem haben sich bereits über 12.400 Einzelhelfende für diese Tätigkeit registrieren lassen. Zudem fördern wir zur begleitenden Unterstützung und psychosozialen Beratung pflegender Angehöriger über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige über das Förderprogramm Bayerisches Netzwerk Pflege mit bis zu rund 2,8 Millionen Euro jährlich. Informationen und Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege erhalten alle Interessierten auch in den bayernweit 59 Pflegestützpunkten, die die Vernetzung der Angebote unter einem Dach bündeln. Für die Förderung der Pflegestützpunkte stehen rund 1,0 Million Euro jährlich bereit. Die Kommunen sollen ihre Sozialräume so entwickeln, dass Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Umfeld zu Hause leben können. Hierfür sind im Rahmen des Förderprogramms GutePflegeFöR rund 25 Millionen Euro veranschlagt. Dadurch sollen Kommunen beim Auf- und Ausbau von Konzepten, die die häusliche Pflege stärken, unterstützt werden, wie etwa GutePflege-Lotsen oder Pflegekrisendienste. Dabei erhalten Kommunen maximale Freiheiten, wie diese Konzepte vor Ort umgesetzt und damit regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. 

Auch mit dem Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Das sind ohne Zweckbindung pro Jahr 500 Euro zusätzlich. 

Zu einer guten pflegerischen Versorgungsstruktur gehört auch die leichte Auffindbarkeit von pflegerischen Angeboten und anderen unterstützenden Hilfeleistungen. Mit dem „Pflegefinder – Die Pflegebörse für Bayern“ hat Bayern als erstes Bundesland eine digitale Plattform geschaffen, mit der Bürgerinnen und Bürger passende und freie Angebote verschiedener Pflegeformen in ganz Bayern einfach und kostenlos finden können. Der Pflegefinder ist zum 01.01.2024 in den Echtbetrieb gestartet und wird vom Freistaat mit 293.000 Euro gefördert. Pflegerische Angebote und Beratungsangebote stehen unter www.pflegefinder.bayern zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen ist es zudem, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Bayern weiter zu verbessern sowie tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen. Die Staatsregierung hat bereits im Jahr 2013 die ressortübergreifende Bayerische Demenzstrategie beschlossen. Von 2022 bis 2024 wurde die Bayerische Demenzstrategie in einem Dialogprozess mit rund 50 Vertretern des Bayerischen Demenzpakts weiterentwickelt und konsentiert. Neu ist, dass sich neben den bayerischen Staatsministerien auch Vertreter von Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft, Kassen, Kammern, privaten Trägern, Wohlfahrts- und Betroffenenverbänden beteiligt haben, um das Thema auf eine noch breitere Basis zu stellen und vor allem sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens einzubeziehen. Die Bayerische Demenzstrategie steht sowohl als Kurz- als auch als Langfassung zur Verfügung und kann kostenfrei bestellt werden: www.bestellen.bayern.de

Zudem fördern wir eine ausdifferenzierte, bedarfs- und bedürfnisgerechte Hospiz- und Palliativversorgung für Menschen am Lebensende. Dabei soll durch eine an den Bedürfnissen und Wünschen von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen orientierte hochwertige medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung die Lebensqualität bestmöglich erhalten und die Würde bewahrt werden. Haupt- und Ehrenamt arbeiten hier Hand in Hand und engagieren sich dafür, dass Menschen ihre letzte Lebensphase einfühlsam begleitet erleben und möglichst ohne Angst und Schmerzen behütet sterben dürfen.

Der Stellenwert der ambulanten Pflege steigt gemäß statistischer Prognosen erheblich an. Veränderungsprozesse sind unausweichlich, um die Versorgung der pflegebedürftigen Personen sicherzustellen – zum Wohle aller Beteiligten. Anhand der im Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“, welches von uns in Auftrag gegeben wurde, gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Handlungsleitfaden für die Praxis zu innovativen Möglichkeiten der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege entwickelt, welcher zentrale Stellschrauben für Verbesserungen beinhaltet.

Um alle wichtigen Themen der Pflege umzusetzen, brauchen wir mehr junge Menschen, die in der Pflege ihre berufliche Zukunft sehen. Die seit dem Ausbildungsjahr 2020 angebotene generalistische Pflegeausbildung bietet attraktive Rahmenbedingungen mit besten Perspektiven. Wir unterstützen Ausbildungsträger und -schulen bei der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes und wir haben unter dem Motto NEUE PFLEGE.bayern eine Kampagne gestartet, welche die Profession und Professionalität der Pflegenden in den Vordergrund stellt. Um gemeinsam mit uns motivierten Nachwuchs für den Pflegeberuf zu gewinnen, stehen u.a. Ausbildungsträger und –schulen kostenlose Kampagnenmaterialien zur Verfügung. 

Um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern, haben wir mit rund 5,7 Millionen Euro ein Modellprojekt gefördert, in welchem 32 innovative Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen (im ambulanten und stationären Bereich) in den Jahren 2023/2024 erprobt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden. Springerkonzepte sehen ein geregeltes Einspringen bei Personalausfällen (z. B. Krankheit) vor. Dadurch kann oft vermieden werden, dass eine Pflegekraft kurzfristig einspringen muss, die eigentlich frei hat und es werden verlässlichere Ruhezeiten und Dienstpläne geschaffen. Der Evaluationsbericht zeigt auf, welche Mehrkosten und welcher Personalbedarf durch Springerkonzepte entstehen können und gibt Pflegeeinrichtungen praktikable Wege zur Organisation von Ausfallkonzepten an die Hand.

Um den Herausforderungen des Fachkräftemangels in der Pflege entgegenzuwirken, setzen wir außerdem auf ausländische Pflegekräfte. Klar ist dabei: Wer uns in Bayern in der Pflege unterstützt, soll nicht mit langwierigen und bürokratischen Prozessen kämpfen, sondern schnell den Menschen helfen können. Verfahren dürfen nicht aufhalten, sondern sie müssen schnell, einfach und digital sein. Dabei steht der Patientenschutz selbstverständlich immer an erster Stelle. Für ausländische Pflegefachkräfte und Pflegefachhelfer wurde deshalb die „fast lane“ eingeführt: Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim Landesamt für Pflege und vollständige Digitalisierung der Antragsstrecke. Die Anforderungen an Unterlagen wurden erheblich unkomplizierter und bürgerfreundlicher gestaltet, um ein deutliches Zeichen gegen unnötige Bürokratie zu setzen. Die „fast lane“ ist ein bahnbrechender Erfolg und ein Aushängeschild für die bayerische Verwaltung. Ihre Einführung hat dazu geführt, dass trotz deutlich steigender Antragszahlen die Bearbeitungszeiten deutlich reduziert werden konnten

Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention